Unsere AGB wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrages von Bedeutung sein können.
Stehen die AGB des Bestellers den unseren entgegen und erkennen wir diese nicht ausdrücklich und schriftlich an, so gelten unsere AGB.
1. Angebote und Vertrag:
Die abgegebenen Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich alle Preisangebote in EURO inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung, Versand und Versicherung ab Werk.
Bei gewünschten Teillieferungen werden, sofern nicht anders vereinbart, die für jede Teillieferung entstehenden Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Die Stornierung eines erteilten Auftrages seitens des Bestellers ist nicht möglich. Unsere Angebote richten sich nur an den gewerblichen Kunden. Der Umtausch von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgefertigt. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort (innerhalb 7 Tagen) ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % berechnet.
Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht GMK das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch der nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Ferner ist GMK berechtigt, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, oder Vorauszahlungen zu verlangen.
3. Lieferzeit
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn GMK diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Lieferzeiten beginnen nach Orderklarheit, d.h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten.
Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Fertigmustern, Andrucken, Reinzeichnungen usw. durch den Besteller, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrages beginnt die Lieferzeit neu.
Bei höherer Gewalt oder bei von GMK unverschuldeten Umständen, wie z.B. Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch der Werkzeuge, behördliche Maßnahmen usw., verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
4. Lieferverzug
Gerät GMK durch Nichteinhaltung eines verbindlich bestätigten Termins in Verzug, so muß der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Kann GMK auch nach angemessener Nachfrist nicht liefern, so kann der Auftraggeber die ihm gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz entgangener Gewinne kann er nicht verlangen.
5. Mehr- oder Minderlieferung
Bei Artikeln mit Werbeanbringung behält GMK sich eine eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % bei entsprechender Rechnungsstellung vor, welche nicht beanstandet werden kann.
6. Mängelrügen
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, sowie auf eventuelle Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind GMK unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Technisch bedingte oder branchenübliche geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren hinsichtlich der Beschaffenheit, der Maße und des Aussehens stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für Mängel, die auf unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Bestellers zurückzuführen sind.
7. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft schadhaft, so ist die Gewährleistung beschränkt auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist auch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Sinne der zugesicherten Eigenschaften erfolglos, so ist der Besteller berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis angemessen zu reduzieren oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden.
8. Rücksendung von Waren
Waren werden ausschließlich nach Rücksprache zurückgenommen und durch unseren Paketdienst abgeholt oder müssen frei Haus zurückgesandt werden. Die dem Kunden entstehenden Portokosten können vom Rechnungsbetrag nur nach Genehmigung durch GMK abgezogen werden. Unfrei zurückgesandte Ware wird von uns nicht angenommen.
9. Haftung
GMK haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Erfüllung aller Forderungen, die gegen den Besteller vorliegen, Eigentum von GMK.
Forderungen aufgrund der Weiterveräußerung der gelieferten Ware werden bereits jetzt abgetreten. Der Besteller hat bereits auf Verlangen von GMK seinem Abnehmer von der Abtretung Mitteilung zu machen und diesen aufzufordern, nur noch Leistungen an GMK vorzunehmen.
Bei einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Besteller verpflichtet, GMK unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der GMK GbR hinzuweisen.
11. Entwürfe, Zeichnungen, Lithos und Werkzeuge
Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos, Klischees, Werkzeuge usw. werden anteilig berechnet und bleiben – falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – Eigentum von GMK. Diese Leistungen werden grundsätzlich gesondert ausgewiesen. Sie dürfen ohne Genehmigung von GMK nicht vervielfältigt und Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich gemacht werden. Entwürfe und Reinzeichnungen sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
12. Ausfallmuster, Änderungen
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge, etc. sind vom Auftraggeber auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen. GMK haftet nicht für vom Auftraggeber nicht korrigierte Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle zusätzlich verursachten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
13. Schutzrechte
Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat GMK von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und GMK sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung Rechter Dritter entstehen sollte.
14. Firmenaufdrucke
Falls nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, auf allen Waren einen Firmenhinweis auf GMK anzubringen.
15. Mündliche Vereinbarungen
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
16. Aufbewahrung
Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und anderen Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht angefordert sind, übernimmt GMK keine Haftung.
17. Datenschutz
Gemäß § 26 Absatz 1 BDSG weisen wir darauf hin, daß im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehende Daten gespeichert werden.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von GMK, Bremen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
19. Unwirksamkeitsklausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
20. Gültigkeit:
Alle bisherigen Geschäftsbedingungen sind hiermit aufgehoben.
Bremen, den 1. Januar 2002
GMK-Werbemittel GbR, Rotdornallee 18, D-28717 Bremen
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Jörg v. Groeling-Müller, Georg v. Groeling-Müller
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 811552120
PSI-Member No. 9849 · ILN 40 38613 00000 7